Als dieser Beitrag zuerst erschien, war das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz noch Zukunftsmusik. Inzwischen gilt es: Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Unternehmen ihre digitalen Angebote barrierefrei bereitstellen.
Damit hat sich die Frage verschoben. Sie lautet nicht mehr „Sollte ich?", sondern „Bin ich betroffen – und was heißt das konkret?". Beides beantwortet dieser Text.

Wer betroffen ist
Das Gesetz richtet sich an Unternehmen, die Verbrauchern digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Wer online etwas verkauft, buchen oder beauftragen lässt, fällt in aller Regel darunter.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz – allerdings nur bei Dienstleistungen. Wer Produkte anbietet, ist auch als Kleinstunternehmen betroffen. Und wer öffentliche Aufträge annehmen möchte, kommt an den Anforderungen ohnehin nicht vorbei.
- Onlineshops und Bestellstrecken
- Terminvergabe für Praxen und Dienstleister
- Bankdienstleistungen, Personenbeförderung, E-Books
- Dienstleistungen mit Vertragsabschluss über die Webseite

Was konkret verlangt wird
Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines in der Stufe AA. Das klingt technischer, als es ist: Der größte Teil sind handwerkliche Grundlagen, die eine sauber gebaute Seite ohnehin erfüllt.
Wahrnehmbarkeit
- Kontrast zwischen Text und Hintergrund von mindestens 4,5:1
- Alternativtexte für alle informationstragenden Bilder
- Untertitel für Videos mit Sprache
- Text bleibt bis 200 Prozent Vergrößerung lesbar
Bedienbarkeit
- Vollständige Bedienung per Tastatur, ohne Maus
- Sichtbare Fokusmarkierung, damit erkennbar bleibt, wo man ist
- Keine Zeitbegrenzungen, die sich nicht verlängern lassen
- Keine blitzenden Elemente, die Anfälle auslösen können
Verständlichkeit und Robustheit
- Beschriftete Formularfelder und verständliche Fehlermeldungen
- Saubere Überschriftenstruktur für Screenreader
- Angabe der Seitensprache im Quelltext
- Gültiges Markup, damit Hilfsmittel die Seite korrekt auswerten

Der wirtschaftliche Teil der Rechnung
Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland ist auf barrierearme Bedienung angewiesen. Die Altersgruppe mit der höchsten Kaufkraft ist zugleich die mit den meisten Einschränkungen beim Sehen – eine Seite, die diese Menschen ausschließt, verliert zuerst Umsatz.
Hinzu kommt ein Nebeneffekt, der selten erwähnt wird: Fast alles, was Barrierefreiheit verlangt, hilft auch Suchmaschinen. Alternativtexte, saubere Überschriftenstruktur, beschriftete Formulare und klare Sprache sind genau die Signale, die Google und KI-Systeme auswerten. Wer barrierefrei baut, baut nebenbei besser auffindbar.
Was es kostet
Von Anfang an mitgeplant, erhöht Barrierefreiheit den Aufwand nach unserer Erfahrung um etwa zehn bis zwanzig Prozent. Der größte Teil entfällt auf Kontrastprüfung, Tastaturbedienung, Alternativtexte und Dokumentstruktur.
Nachträglich in eine gewachsene Seite eingebaut, wird es teurer – und bei manchen Baukastenseiten technisch nicht vollständig möglich. Dann ist ein Neuaufbau ehrlicherweise die günstigere Lösung.
Was bei Verstößen droht
Die Marktüberwachungsbehörden der Länder können Verstöße prüfen, Maßnahmen anordnen und Bußgelder verhängen. Dazu kommt das wettbewerbsrechtliche Risiko durch Abmahnungen von Mitbewerbern und Verbänden.
Praktisch beginnt es meist harmloser: mit einer Beschwerde. Wer darauf nicht reagiert, hat das eigentliche Problem – nicht wer noch nicht fertig ist, aber nachweisbar daran arbeitet.
